Verfahren

Fragen zur Mitgliedschaft

Bei Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an Konstanze Schulze in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen.

Mit Veröffentlichung des Thüringer Gesetzes über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen (siehe ThürAIKG, Satzung & Ordnungen) am 28.02.2008 im Gesetz und Verordnungsblatt Ausgabe Nr. 2, gelten für die Eintragungen in die Architektenkammer Thüringen neue Eintragungsvoraussetzungen. Zur Antragstellung bitten wir Sie die nachfolgenden Antragsformulare zu verwenden.

Antragsformulare

Formularname Formular zum Drucken Formular zum digital ausfüllen
Antrag auf Eintragung in die Architekten-/Stadtplanerliste Land Thüringen nach dem Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ThürAIKG) vom 05. Februar 2008 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2, Ausgabetag 28. Februar 2008) PDF PDF
Anlage zu o.g. Antrag: Bestätigung über die praktische Tätigkeit zur Vorlage an den Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Thüringen PDF PDF
Antrag auf Aufnahme als freiwilliges Mitglied der Architektenkammer Thüringen gemäß § 14 Abs. 2 des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz vom 05.02.2008 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2 vom 28.02.2008) PDF PDF
Anzeige- und Eintragungsverfahren für Gesellschaften gemäß §§ 5, 6 und 7 des Thüringer Architekten- und Ingenieurkammergesetz vom 05.02.2008 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2 vom 28.02.2008) PDF PDF
Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister gemäß § 2 ThürAIKG vom 05.02.2008 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 2 vom 28.02.2008) PDF PDF

Gebühren für die Eintragung

Gebühren- und Verwaltungskostensatzung der Architektenkammer Thüringen
Beschluss der Vertreterversammlung vom 24.04.2009/ Genehmigung Rechtsaufsicht vom 20.05.2009

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