Verfahren

Mit Veröffentlichung des Thüringer Gesetzes über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen (siehe ThürAIKG, Satzung & Ordnungen) am 28.02.2008 im Gesetz und Verordnungsblatt Ausgabe Nr. 2, gelten für die Eintragungen in die Architektenkammer Thüringen neue Eintragungsvoraussetzungen. Zur Antragstellung bitten wir Sie die nachfolgenden Antragsformulare zu verwenden.

Fragen zur Mitgliedschaft

Bei Fragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an Konstanze Schulze in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Thüringen.

Antragsformulare

Gebühren für die Eintragung

Die Verwaltungskostenordnung für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss befindet sich in Überarbeitung. Bis zur Genehmigung der neuen Verwaltungskostenordnung gelten die bisherigen Eintragungsgebühren.

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