Verfahren
Mit Veröffentlichung des Thüringer Gesetzes über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen (siehe ThürAIKG, Satzung & Ordnungen) am 28.02.2008 im Gesetz und Verordnungsblatt Ausgabe Nr. 2, gelten für die Eintragungen in die Architektenkammer Thüringen neue Eintragungsvoraussetzungen. Zur Antragstellung bitten wir Sie die nachfolgenden Antragsformulare zu verwenden.
Antragsformulare
- Antrag auf Eintragung in die Architektenliste in den Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur und Stadtplanung nach §4 ThürAIKG vom 05.02.2008
Anlage: Bestätigung über die praktische Tätigkeit - Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis auswärtiger Dienstleister nach §2 ThürAIKG vom 05.02.2008
Anschreiben der AKT zu diesem Antrag - Antrag zur Eintragung in das Verzeichnis der freiwilligen Mitglieder nach §14 ThürAIKG vom 05.02.2008
Anschreiben der AKT zu diesem Antrag - Anzeige oder Antrag zur Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis nach §5 ThürAIKG von 05.02.2008
Gebühren für die Eintragung
Die Verwaltungskostenordnung für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss befindet sich in Überarbeitung. Bis zur Genehmigung der neuen Verwaltungskostenordnung gelten die bisherigen Eintragungsgebühren.
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