Sachverständige
Öffentlich bestellte Sachverständige sind Personen, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern, Bezirksregierungen, u.a.) bestellt und vereidigt wurden.
Öffentlich bestellte Sachverständige unterliegen der Aufsicht durch die Bestellungskörperschaft und zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie erfüllen ihre Aufgaben unabhängig, weisungsfrei und unparteiisch.
Öffentlich bestellte Sachverständige gewährleisten unter anderem eine unabhängige fachliche Beratung, beurteilen Schäden und ermitteln deren Ursache, klären fachliche Streitfragen gerichtlich und außergerichtlich oder beurteilen Wert und Zustand einer Sache.
Besonders bei der Beurteilung von bebauten und unbebauten Grundstücken oder der Bewertung von Gebäudeschäden sind öffentlich bestellte Sachverständige unparteiische Ansprechpartner für alle Beteiligten.


