Mitglieder und Berufsgesellschaften
Mitglieder der Architektenkammer sind Architekten/ Hochbauarchitekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner mit mindestens zweijähriger Berufspraxis. Diese Berufsbezeichnungen darf nur führen, wer in die Listen der Architektenkammer eingetragen und somit Mitglied der Architektenkammer ist.
Die Architektenkammer Thüringen hat momentan 1889 Mitglieder.
Freiwillige Mitglieder sind Architekten/ Hochbauarchitekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, die noch keine zweijährige Berufspraxis vorweisen können und damit noch nicht berechtigt sind, die entsprechende Berufsbezeichnung führen.
Berufsgesellschaften sind Architekten/ Hochbauarchitekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, die allein bzw. mit anderen Architekten oder Ingenieuren als Gesellschaft oder GmbH tätig sind.
Architekten/ Hochbauarchitekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Beruf unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften gewissenhaft auszuüben. Ihre Aufgabe ist die gestaltende, technische, wirtschaftliche, ökologische und soziale Planung von baulichen Anlagen. Daraus ergibt sich für jede Berufsbild ein breites Spektrum an Aufgaben und Tätigkeitsfeldern.
Mehr dazu in der Rubrik Architektur/ Berufsbilder bzw. in der Rubrik ThürAIKG, Satzung & Ordnungen.
Architekten/ Hochbauarchitekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner können auch als Fachplaner tätig sein. Durch die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen des Bildungswerkes BWAW Thüringen gGmbH der AKT und der IKT wird die erforderliche Fachkunde und Qualifizierung der Fachplaner gewährleistet.
In den von der AKT geführten Fachplanerlisten finden Sie Fachplaner für:
- vorbeugenden Brandschutz (noch nicht online verfügbar)
- EnergieBeraterBau
- Planer für ökologisches Bauen (noch nicht online verfügbar)
- Planer für Bauen mit Holz (noch nicht online verfügbar)
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)

